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Ablaufhemmung nach § 475e BGB

Ein Mangel kurz vor Ende der Gewährleistungsfrist? Die Ablaufhemmung sorgt dafür, dass du trotzdem genug Zeit hast, deine Ansprüche geltend zu machen.

Was ist die Ablaufhemmung?

Gemäß § 475e Abs. 3 BGB verjähren deine Gewährleistungsansprüche frühestens vier Monate nach dem Zeitpunkt, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat - auch wenn die 2-Jahres-Frist in dieser Zeit eigentlich ablaufen würde. So hast du genug Zeit, deine Ansprüche geltend zu machen, selbst wenn der Mangel erst kurz vor Fristende auftritt.

Wann greift sie?

Die Ablaufhemmung ist besonders relevant, wenn ein Mangel erst in den letzten Monaten der Gewährleistungsfrist auftritt. Sobald sich der Mangel zeigt, verlängert sich die Frist automatisch um mindestens vier Monate - melde ihn trotzdem rasch und schriftlich, damit du den Zeitpunkt belegen kannst.

Tipp

Melde Mängel immer sofort beim Händler - am besten schriftlich. So sicherst du dir die Ablaufhemmung und hast den Nachweis.

Wichtig

Die Ablaufhemmung gilt nur für Verbrauchsgüterkäufe (B2C). Bei Käufen zwischen Privatpersonen greift sie nicht.

Beispiel

Beispiel

Du kaufst am 1. März 2024 einen Fernseher. Die Gewährleistung läuft bis zum 1. März 2026. Am 15. Januar 2026 zeigt sich ein Mangel. Ab diesem Zeitpunkt hast du durch die Ablaufhemmung mindestens vier Monate - also bis mindestens 15. Mai 2026 - Zeit, deine Ansprüche geltend zu machen.

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Häufige Fragen

Muss ich den Mangel schriftlich melden?
Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Eine schriftliche Meldung (E-Mail oder Brief) dient als Nachweis für den Zeitpunkt der Mängelanzeige.
Gilt die Ablaufhemmung auch beim Widerruf?
Nein, die Ablaufhemmung betrifft nur die Gewährleistung. Für den Widerruf gelten feste 14 Tage ab Erhalt der Ware.

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