Ablaufhemmung nach § 475e BGB
Ein Mangel kurz vor Ende der Gewährleistungsfrist? Die Ablaufhemmung sorgt dafür, dass du trotzdem genug Zeit hast, deine Ansprüche geltend zu machen.
Was ist die Ablaufhemmung?
Gemäß § 475e Abs. 3 BGB verjähren deine Gewährleistungsansprüche frühestens vier Monate nach dem Zeitpunkt, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat - auch wenn die 2-Jahres-Frist in dieser Zeit eigentlich ablaufen würde. So hast du genug Zeit, deine Ansprüche geltend zu machen, selbst wenn der Mangel erst kurz vor Fristende auftritt.
Wann greift sie?
Die Ablaufhemmung ist besonders relevant, wenn ein Mangel erst in den letzten Monaten der Gewährleistungsfrist auftritt. Sobald sich der Mangel zeigt, verlängert sich die Frist automatisch um mindestens vier Monate - melde ihn trotzdem rasch und schriftlich, damit du den Zeitpunkt belegen kannst.
Tipp
Melde Mängel immer sofort beim Händler - am besten schriftlich. So sicherst du dir die Ablaufhemmung und hast den Nachweis.
Wichtig
Die Ablaufhemmung gilt nur für Verbrauchsgüterkäufe (B2C). Bei Käufen zwischen Privatpersonen greift sie nicht.
Beispiel
Beispiel
Du kaufst am 1. März 2024 einen Fernseher. Die Gewährleistung läuft bis zum 1. März 2026. Am 15. Januar 2026 zeigt sich ein Mangel. Ab diesem Zeitpunkt hast du durch die Ablaufhemmung mindestens vier Monate - also bis mindestens 15. Mai 2026 - Zeit, deine Ansprüche geltend zu machen.