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Ablaufhemmung nach § 475e BGB

Ein Mangel kurz vor Ende der Gewährleistungsfrist? Die Ablaufhemmung sorgt dafür, dass du trotzdem genug Zeit hast, deine Ansprüche geltend zu machen.

Was ist die Ablaufhemmung?

Gemäß § 475e Abs. 3 BGB wird die Verjährung der Gewährleistungsansprüche gehemmt, wenn du einen Mangel gegenüber dem Händler anzeigst. Ab dem Zeitpunkt der Meldung stehen dir mindestens 4 Monate zur Verfügung, um deine Ansprüche geltend zu machen - auch wenn die 2-Jahres-Frist in dieser Zeit eigentlich ablaufen würde.

Wann greift sie?

Die Ablaufhemmung ist besonders relevant, wenn ein Mangel erst in den letzten Monaten der Gewährleistungsfrist auftritt. Meldest du den Mangel rechtzeitig beim Händler, verlängert sich die Frist automatisch.

Tipp

Melde Mängel immer sofort beim Händler - am besten schriftlich. So sicherst du dir die Ablaufhemmung und hast den Nachweis.

Wichtig

Die Ablaufhemmung gilt nur für Verbrauchsgüterkäufe (B2C). Bei Käufen zwischen Privatpersonen greift sie nicht.

Beispiel

Beispiel

Du kaufst am 1. März 2024 einen Fernseher. Die Gewährleistung läuft bis zum 1. März 2026. Am 15. Januar 2026 fällt das Gerät aus. Du meldest den Mangel sofort. Durch die Ablaufhemmung hast du nun bis mindestens 15. Mai 2026 Zeit, deine Ansprüche geltend zu machen.

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Häufige Fragen

Muss ich den Mangel schriftlich melden?
Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Eine schriftliche Meldung (E-Mail oder Brief) dient als Nachweis für den Zeitpunkt der Mängelanzeige.
Gilt die Ablaufhemmung auch beim Widerruf?
Nein, die Ablaufhemmung betrifft nur die Gewährleistung. Für den Widerruf gelten feste 14 Tage ab Erhalt der Ware.

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