Rücksendekosten - wer zahlt?
Ware zurückschicken, aber wer trägt die Kosten? Das hängt davon ab, ob du widerrufst oder reklamierst. Kwittung zeigt dir in der Vorlagenauswahl automatisch den passenden Hinweis.
Rücksendekosten bei Widerruf
Beim Widerruf eines Online-Kaufs trägst grundsätzlich du als Käufer die Kosten der Rücksendung (§ 357 Abs. 6 BGB). Es gibt aber eine wichtige Ausnahme:
- Grundregel: Du zahlst die Rücksendekosten
- Ausnahme: Der Händler hat in der Widerrufsbelehrung oder in seinen AGB erklärt, die Kosten zu übernehmen
- Der Händler muss dich vor Vertragsschluss über die Kostentragung informieren - tut er das nicht, zahlt er
Tipp
Viele große Händler übernehmen die Rücksendekosten freiwillig - auch wenn sie es rechtlich nicht müssten. Prüfe die Widerrufsbelehrung in der Bestellbestätigung oder auf der Händler-Website. Dort steht, ob ein kostenloser Rückversand angeboten wird.
Händler zahlt
Viele Online-Händler (Amazon, Zalando, Otto etc.) stellen ein kostenloses Retourenlabel bereit.
Du zahlst
Kleinere Shops oder Marketplace-Verkäufer verlangen oft, dass du die Rücksendung selbst bezahlst.
Rücksendekosten bei Gewährleistung
Bei einem Gewährleistungsfall (defekte oder mangelhafte Ware) sieht die Sache ganz anders aus: Der Händler trägt alle Kosten der Nacherfüllung - einschließlich Versand-, Transport- und Materialkosten (§ 439 Abs. 2 BGB).
- Hinsendekosten: Der Händler zahlt die Kosten für den Rückversand der defekten Ware
- Rücksendekosten: Auch die Kosten für die Zusendung der reparierten oder neuen Ware trägt der Händler
- Verpackung und Material: Alle Nebenkosten gehen zu Lasten des Händlers
Wichtig
Sende defekte Ware niemals unfrei an den Händler - das darf er ablehnen. Informiere den Händler vorher schriftlich über den Mangel und fordere einen Retourenschein oder die Übernahme der Versandkosten an.
Tipp
kwittung. enthält Vorlagen, die den Händler direkt zur Zusendung eines Retourenscheins auffordern. So stellst du sicher, dass du nicht auf den Kosten sitzen bleibst.
Praktische Tipps für die Rücksendung
Egal ob Widerruf oder Gewährleistung - mit diesen Tipps bist du auf der sicheren Seite:
- Versandbeleg aufbewahren: Ohne Beleg kannst du nicht nachweisen, dass du die Ware abgeschickt hast. Den Beleg am besten direkt mit kwittung. scannen
- Ware vor dem Versand fotografieren: Dokumentiere den Zustand vor der Rücksendung - bei Transportschäden hast du einen Nachweis
- Versand mit Sendungsverfolgung: Nutze einen Versandweg mit Tracking. So kannst du jederzeit nachweisen, wo das Paket ist
- Keine unversicherte Rücksendung bei teuren Artikeln: Bei hochpreisiger Ware lohnt sich ein versicherter Versand
- Frist im Blick behalten: Bei Widerruf muss die Ware innerhalb von 14 Tagen nach der Widerrufserklärung zurückgesendet werden
Tipp
Halte alle Rücksendungen in kwittung. fest. So hast du einen lückenlosen Nachweis im Fallverlauf - das stärkt deine Position bei Streitigkeiten.
Weiterführende Artikel
- Widerruf vs. Gewährleistung - der Unterschied
- Warum per Einschreiben versenden?
- Fristen & Verjährung im Überblick