Verlängerte Widerrufsfrist
Normalerweise hast du 14 Tage, um einen Online-Kauf zu widerrufen. Doch was, wenn der Händler dich nie richtig belehrt hat? Dann verlängert sich die Frist erheblich.
Wann verlängert sich die Frist?
Wenn der Händler dir beim Online-Kauf keine korrekte Widerrufsbelehrung erteilt hat, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Stattdessen hast du gemäß § 356 Abs. 3 BGB bis zu 12 Monate und 14 Tage ab Erhalt der Ware Zeit für den Widerruf.
Tipp
Holt der Händler die Belehrung später nach, beginnt die 14-Tage-Frist ab dem Zeitpunkt der nachträglichen Belehrung.
Was zählt als Widerrufsbelehrung?
Eine korrekte Widerrufsbelehrung muss folgende Punkte enthalten:
- Eine klare, verständliche Information über dein Widerrufsrecht
- Ein Muster-Widerrufsformular
- Informationen über die Kosten der Rücksendung
- Muss auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden (z.B. E-Mail, PDF)
Was ist zu tun?
Prüfe deine Bestellbestätigung und E-Mails: Wurde dir eine Widerrufsbelehrung zugesandt? Wenn nicht, kannst du den Widerruf auch nach 14 Tagen noch erklären.
Wichtig
Die verlängerte Frist gilt nur bei Fernabsatzverträgen (Online, Telefon, Katalog). Im stationären Handel gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.